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Nr. 75564
Auflösung des Betriebes

Geschäftsaufgabe und Schuldenregulierung

Wenn Sie zur Aufgabe Ihrer Selbstständigkeit gezwungen sind, so gilt es auch in dieser besonders schwierigen Situation, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn ein geordneter Rückzug hilft Ihnen, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Gehen Sie deshalb bei der Auflösung Ihres Unternehmens strukturiert und nach Plan vor. 

Situations-Analyse: Schulden- und Vermögensliste erstellen

Verschaffen Sie sich zunächst einen genauen Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens. Sichten Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Unterlagen und die eventuell nicht geöffnete, nicht abgeholte oder liegen gebliebene Post. Erstellen Sie zunächst eine Liste, in die Sie alle Gläubiger und die jeweils geschuldete Summe eintragen. Dazu gehören auch Schulden gegenüber den Mitarbeitern, dem Vermieter, dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern. Nehmen Sie sich für das Aufspüren und Auflisten der Schulden Zeit, notfalls können Sie die Höhe einzelner Summen zunächst schätzen und später telefonisch klären.
Ebenso sollten Sie die restlichen Vermögenswerte Ihres Betriebs ermitteln. Dazu gehören das Betriebsvermögen wie Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtungen, Warenbestände etc. im geschätzten Verkaufswert und Ihre Forderungen gegen Kunden aus bisher nicht bezahlten Rechnungen.

Abwicklungsplan

Wenn Sie sich über Ihre Schulden und restlichen Vermögenswerte im Klaren sind, können Sie sich einen Plan machen, in dem Sie die notwendigen Schritte bis zur Geschäftsaufgabe auflisten und dann abarbeiten. Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre Schwierigkeiten, denn ein objektiver Dritter kann viele Situationen nüchterner einschätzen und Ihnen eine wertvolle Hilfe sein. Informieren Sie die Personen über Ihre finanziellen Probleme, die gemeinsam mit Ihnen für die Erfüllung von Verbindlichkeiten haften, wie stille Gesellschafter oder Bürgen. Versuchen Sie eine gemeinsame Vorgehensweise abzusprechen. Es kann darüber hinaus sinnvoll sein, sich in schwierigeren Fällen von einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Hinweis: Vertiefende Informationen zur Überschuldung und Insolvenz erhalten Sie in unseren kostenfreien Webinaraufzeichnungen.

Abwicklungsschritte

Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern über den Ernst der Lage, wahrscheinlich haben sie längst gemerkt, dass es Probleme gibt. Dadurch sinken Motivation und Leistungsbereitschaft. Schildern sie Ihren Mitarbeitern (vorher dem Betriebsrat) die Lage und vermeiden Sie unrealistische Versprechungen. Nur so kann Ihr Personal Sie bei der Abwicklung des Betriebes unterstützen.
Bemühen Sie sich um die Veräußerung des Betriebsvermögens, über das Sie frei verfügen, um Liquidität zu schaffen. Beachten Sie dabei jedoch Vermieterpfandrechte, Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte Ihrer Geschäftspartner bzw. Gläubiger, die Sie an der Veräußerung hindern könnten.
Achtung: Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens haben Sie nur noch eingeschränkte Verfügungsgewalt und dürfen viele Geschäfte nicht mehr bzw. nur noch in enger Absprache mit dem Insolvenzverwalter tätigen.
Kündigen Sie die auf Ihre Firma laufenden Verträge wie Arbeits-, Miet- oder Lieferantenverträge. Kündigen Sie auch auf die Firma laufenden Daueraufträge bei Ihrer Bank und widerrufen Sie Einzugsermächtigungen. Prüfen Sie anhand der Kontoauszüge nach, was danach noch abgebucht wurde. Bei unberechtigtem Bankeinzug können Sie Widerspruch einlegen.
Wenn Sie einen Mietvertrag über mehrere Jahre geschlossen haben, scheidet eine ordentliche Kündigung aus. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind auch nur selten gegeben. Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter! Wenn Sie einen Nachmieter stellen, der das Mietverhältnis zu gleichen Bedingungen fortsetzen will, wird der Vermieter wahrscheinlich zustimmen. Eventuell ist er sogar verpflichtet, Sie dann aus dem Mietvertrag zu entlassen (siehe Mietvertrag). Denken Sie daran, dass gemäß § 540 Abs. 1 BGB eine Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters geschehen darf (siehe Mietvertrag). Will Ihr Nachmieter mieten, aber weniger zahlen, könnten Sie die Differenz auch selbst tragen und so zumindest einen Teil der Kosten sparen. Eventuell können Sie die Räume auch untervermieten, d. h. Sie bleiben der Vertragspartner des Vermieters und es ist Ihr Risiko, wenn der Untermieter nicht zahlt. Finden Sie keinen Nach- oder Untermieter, können Sie versuchen, mit einer Abstandszahlung aus dem Mietvertrag zu kommen.
Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgegeben, müssen Sie die Betriebsaufgabe in der Wirtschafts- und Ordnungsabteilung der zuständigen Stadt/Gemeinde anzeigen. Die Gewerbeabmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sind Sie verhindert, können Sie aber auch eine andere Person mit der Abmeldung beauftragen und ihr eine Vollmacht und eine Fotokopie Ihres gültigen Personalausweises mitgeben. Sollte Ihr Unternehmen auch im Handelsregister eingetragen sein, so ist die Löschung zu beantragen. Das erledigen Sie über einen Notar, der den Antrag beim Amtsgericht einreicht.
Achten Sie darauf, dass für die gesamte Zeit Ihrer gewerblichen Tätigkeit Steuererklärungen abgegeben werden, da nur so sichergestellt werden kann, dass angefallene Verluste auch steuerlich berücksichtigt werden können. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Außergerichtliche Schuldenregulierung

Informieren Sie Ihre Gläubiger über Ihre wirtschaftliche Lage und versuchen Sie, Ihre Schulden außergerichtlich zu regulieren. Prüfen Sie zunächst, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben, um Ihre Verbindlichkeiten - evtl. auch durch Ratenzahlungen - ablösen zu können. Bieten Sie notfalls eine teilweise Tilgung an und versuchen Sie, für die restlichen Schulden einen Teilerlass zu erwirken. Schildern Sie Ihre Lage realistisch und versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können. Sollten Sie keine Einigung erzielen, müssen Sie mit einem Insolvenzverfahren und / oder einigen Gerichtsverfahren rechnen.
In Zweifelsfällen sollten Sie sich juristisch beraten lassen.
Hinweis: Vertiefende Informationen zur Überschuldung und Insolvenz erhalten Sie in unseren kostenfreien Webinaraufzeichnungen.

Wie geht es nach der Geschäftsaufgabe weiter?

  • Melden Sie sich, sobald Sie für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, arbeitslos. Eventuell haben Sie sogar noch Ansprüche auf Leistungen der Agentur für Arbeit, klären Sie das mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Sollten Sie Ihren täglichen Grundbedarf nicht decken können (Miete, Strom-, Heiz- und Lebenshaltungskosten ...) haben Sie Anspruch auf staatliche Hilfe, die Sie beim Sozialamt beantragen können. Haben Sie noch Einkommen, das gerade für diese Grundversorgung ausreicht, ist dies pfändungsgeschützt. Das heißt, der Gerichtsvollzieher muss Ihnen dieses Geld belassen!
  • Gehen Sie aktiv auf Arbeitssuche. Freie Stellen nennt Ihnen die Agentur für Arbeit. Informieren Sie sich auch über Zeitungen oder im Internet. Kurzfristig könnten vielleicht auch Zeitarbeitsfirmen Bedarf haben.
Veranstaltungen

Nachfolge und Übernahme sicher regeln

In den kommenden Jahren stehen mehrere Tausend Übergaben in Schleswig-Holstein an. Viele Betriebe gehen an den Sohn oder die Tochter über. Gibt es aber keinen Nachfolger in der Familie, sollte sich der Übergebende rechtzeitig auf Suche nach einem geeigneten Kandidaten begeben. Was es beim Nachfolgeprozess zu beachten gilt, können Abgeber und Übernahmeinteressierte in Veranstaltungen und Webinaren erfahren.
Eine im April 2023 von den Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein durchgeführte Umfrage zur Nachfolgesituation ergab Folgendes: Während der Nachfolger 2013 noch zu circa 60 Prozent aus der eigenen Familie kam, waren es 2023 nur noch circa 35 Prozent der Unternehmer, die angaben, dass der Nachfolger Familienangehöriger sein wird. Somit nimmt die Bedeutung der Suche nach einem externen Käufer stark zu und damit einhergehend rückt auch die Gestaltung dieses Nachfolgeprozesses stärker in den Fokus.
Bei unseren Aktionstagen Unternehmensnachfolge haben wir die Referenten nach ihren Tipps für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe gefragt und in einem kurzen Video zusammengestellt: 

Veranstaltungen zur Unternehmensnachfolge

Die Kammern IHK Flensburg, IHK zu Kiel und IHK zu Lübeck bieten regelmäßig Veranstaltungen zur Unternehmensnachfolge an, denn auf eine detaillierte Planung und einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf kommt es an:

Stabwechsel – Nachfolgedialog

Die Beratungstage im Rahmen des Services Stabwechsel-Nachfolgedialog finden an den einzelnen IHK-Standorten und Geschäftsstellen an regelmäßigen Terminen statt. Für Ihren individuellen Gesprächstermin ist eine vorherige telefonische Anmeldung bei Ihrer IHK notwendig.
Krise und Stabilisierung

Wege aus der Krise

Jedes Unternehmen kann in eine Krise geraten, egal ob sie ausschließlich das einzelne Unternehmen betrifft, ob sie sich schrittweise auf eine ganze Branche ausweitet, oder ob sie - wie das Jahr 2020 mit der Corona Pandemie zeigt - schlagartig ganze Volkswirtschaften ergreift.
Allen gemeinsam ist aber eines: Die Frage, wie jeder einzelne Unternehmer beziehungsweise Unternehmerin mit der Krise umgeht.
Sieht er oder sie ausschließlich die existenzielle Bedrohung, oder auch die dahinterstehende Aufgabe, aktiv aus der aktuellen Lage herauszukommen?
Welche Ansatzpunkte gibt es, eine schwierige Unternehmenslage zu meistern, und warum lohnt es sich, inmitten der Krise auch so grundlegende Dinge wie Geschäftsabläufe oder gar das gesamte Geschäftsmodell zu überprüfen, kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen?

Unser Webinar: Wege aus der Krise

Diese Themen haben wir für Sie in einem Webinar zusammengestellt. “Wege aus der Krise” nimmt Stellung zu diesen Fragen, nennt konkrete Lösungsansätze und gibt wichtige Denkanstöße, die für die Bewältigung einer derartigen Ausnahmesituation entscheidend sind.
Das Webinar richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die im B2B-Bereich aktiv sind. Obwohl es in der Corona Zeit zum Einsatz kommt, sind viele der vorgestellten Punkte auch grundsätzlich und allgemein auf unternehmerische Krisen anwendbar.
Egal, in welcher Lage sich Ihr Unternehmen gerade befindet: Wir als Ihre IHK stehen an Ihrer Seite und möchten Ihnen mit unseren Unterstützungsangeboten helfen, Ihr Geschäft schnellstmöglich zu stabilisieren.
Fahrplan

Grundsätze für eine geregelte Unternehmensnachfolge

Für die Beschäftigung mit dem Thema "Sicherung der Unternehmensnachfolge" gibt es viele gute Gründe und Anlässe: das Erreichen der Altersgrenze, Krankheit, geänderte familiäre Bedingungen, aber auch der Wunsch, sich beruflich zu verändern oder kürzer zu treten.

1. Ausgangssituation

Es reicht nicht aus, ein Unternehmertestament zu erstellen und festzulegen, wer Nachfolger werden soll. Nachfolgeplanung - egal, ob Vererbung, Schenkung oder Verkauf - ist ein komplexes Thema, das eine Vielzahl menschlicher, rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte umfasst.
Tipp: Nehmen Sie frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch, um alle Fragen kompetent und sachgerecht zu lösen.
Scheuen Sie sich nicht vor einer eingehenden Analyse der Situation. Ein gut vorbereiteter Übergang des Unternehmens hilft Kosten sparen. Es gibt keine Patentrezepte oder Standardlösungen. Jeder Unternehmer muss ein individuelles Nachfolgekonzept für sein Unternehmen erstellen. Je eher er damit beginnt, desto besser kann er sich selbst und alle anderen Beteiligten auf die neue Situation einstellen.
Nur wenn Sie als Unternehmer Ihre Nachfolge regeln, solange Sie noch voll im Geschehen stecken, haben Sie die Möglichkeit, alles nach Ihren Vorstellungen zu gestalten und eine erfolgreiche und reibungslose Übergabe zu steuern. Der Generationswechsel kann am besten vollzogen werden, wenn er frühzeitig, umfassend und individuell geplant wird. Der optimale Planungszeitraum liegt zwischen zwei und fünf Jahren.
Denken Sie daran: Die Regelung der Nachfolge ist eine unternehmerische Herausforderung, die mit Weitblick, Entscheidungsfreude und Engagement realisiert werden muss - also mit Unternehmergeist!

Sofortmaßnahmen

  1. Errichten Sie ein Testament für die Zeit, in der noch kein geeignetes Nachfolgekonzept steht!
  2. Regeln Sie die Unternehmensführung, solange noch kein Nachfolger feststeht, etwa für den Fall, dass Sie kurzfristig ausfallen. Nutzen Sie dafür das Notfall-Handbuch, welches Ihnen hilft, alle wesentlichen Daten und Regelungen schriftlich festzuhalten.
Für Sie als Unternehmer, der über viele Jahre kaum Freizeit und Urlaub gekannt hat, ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre persönliche Zukunft konkret planen. Nehmen Sie sich etwas für Ihren Ruhestand vor, denn "Ruhestand" heißt nicht "Stillstand". Überlegen Sie sich, welches Hobby Sie besonders intensiv pflegen und welche neuen Aktivitäten Sie starten wollen. Machen Sie sich auch Gedanken über Ihre Altersversorgung!

2. Bestandsaufnahme

Grundlage jeder Nachfolgeplanung ist eine umfassende und objektive Bestandsaufnahme des Unternehmens. Objektiv bedeutet dabei, dass die Betrachtungen nicht nur aus Sicht des Unternehmers geschehen. Es ist erforderlich, alle relevanten Firmeninformationen zusammenzustellen, dazu gehören:
  • Firmenstatus inkl. Finanzstatus
  • Aussagefähiges Kostenrechnungssystem
  • Aufgabenverteilung/Organigramm
  • Aufstellung der Marktchancen und -risiken
  • Stärken- und Schwächenanalyse
  • Unternehmensziele
  • Spezifisches Unternehmens-Know-how
  • Anforderungsprofil des Nachfolgers
Auch sollten Sie Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse und die der zu versorgenden Angehörigen feststellen. Welche Mittel stehen für den Lebensunterhalt zur Verfügung? Die Sicherung Ihrer Altersversorgung ist ein Kriterium für die Auswahl der geeigneten Variante der Nachfolgelösung. Für den Überblick über die benötigten Mittel ist eine Liste aller notwendigen Ausgaben hilfreich.

3. Entwicklung von Zielen

Nach der gründlichen Bestandsaufnahme sollten Sie Ziele für die Übergabe Ihres Unternehmens entwickeln. Alle Beteiligten müssen sich einig darüber sein, wo sie nach der Übergabe stehen wollen. In einer offenen Diskussion sollten gemeinsame Zielvereinbarungen entwickelt werden. Klar formulierte Ziele erleichtern die Übergabe und sparen Zeit und Energie.
Mögliche Ziele für die Übergaberegelung sind:
  • Bestandssicherung des Unternehmens
  • Übergabe der Geschäftsführung zu einem bestimmten Zeitpunkt
  • Versorgung des Unternehmers
  • Geringe Liquiditätsbelastung des Nachfolgers
  • Strukturelle Änderungen des Unternehmens
Tipp: Klären Sie gemeinsam mit allen Betroffenen, zumindest mit der Familie und dem Nachfolgekandidaten, welche Ziele bei der Übergabe im Vordergrund stehen.
Formulieren Sie die Ziele eindeutig und klar!

4. Planung

Auch aus steuerlichen Gründen und für den Fall eines nicht vorgesehenen Ausscheidens des Unternehmers ist die rechtzeitige Planung entscheidend. Ein verbindlicher Zeit- und Ablaufplan sollte entworfen werden. Dieser muss sämtliche Aspekte berücksichtigen und allen Beteiligten genügend Zeit einräumen, sich auf die spätere Übergabe einzustellen. Auch sollte deutlich aus dem Plan hervorgehen, wann welche Maßnahmen parallel oder nacheinander durchgeführt werden und zu welchem Zeitpunkt diese spätestens abgeschlossen sein sollen. Der Plan sollte schriftlich fixiert sein und folgende Punkte behandeln:
  • Übergabezeitpunkt (auch schrittweise möglich)
  • Finanzielle Übergabemodalitäten
  • Anpassungen von Strukturen
  • Rechtliches und steuerliches Konzept der Übergabe
  • Persönliche Zukunftsplanung des Unternehmers nach Ausscheiden aus dem Unternehmen
Entwickeln Sie verschiedene Handlungsalternativen. Die einzelnen Aspekte sollten ein sinnvolles, aufeinander zugeschnittenes Gesamtkonzept ergeben, das die Grundlage für die Durchführung bildet.
Tipp: Bedenken Sie, dass Versäumnisse in der Planungsphase zu improvisierten Lösungen führen, die selten dem Wunsch der Beteiligten entsprechen.
Für Ihre persönliche Lebensplanung ist entscheidend, dass Ihre Rolle nach der Übergabe genau festgelegt ist. Nach der Übergabe sollten Sie nicht mehr in die Geschäftsführung eingreifen. Die Einbindung in das Tagesgeschäft ist als Wunsch verständlich, stiftet aber eher Verwirrung im Unternehmen. Sinnvoller ist unter Umständen eine Tätigkeit als Beiratsmitglied oder als Berater mit Beratervertrag.
Tipp: Suchen Sie sich in einem anderen Unternehmen als Beiratsmitglied oder Berater eine Aufgabe. Dies wäre auch eine Möglichkeit, den "Pensionsschock" zu vermeiden.

5. Durchführung

Gemeinsam mit Ihren Beratern und anhand einer konkreten rechtzeitigen Planung können Sie die entwickelten Ziele optimal umsetzen. Dazu gehört auch die Vorbereitung des Nachfolgers. Handelt es sich um einen familienexternen und unternehmensfremden Nachfolger beginnt der Prozess mit einer Kennlernphase. Dazu eignet sich am besten ein Angestelltenverhältnis. Danach folgt die schrittweise Übertragung von Verantwortung und Eigentum. Zur Förderung eines guten Betriebsklimas ist es wichtig, dass die Mitarbeiter rechtzeitig über den Übergabeprozess informiert werden. Anderenfalls könnte es passieren, dass gerade die guten Mitarbeiter wegen der Unsicherheit der Unternehmenszukunft, einen neuen Arbeitsplatz suchen. Ähnliches gilt auch für Geschäftspartner und Kunden.

Checkliste zur Planung

  1. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung Ihrer Nachfolge!
  2. Setzen Sie sich Ziele für den Übergabeprozess und danach!
  3. Planen Sie Ihre persönliche Zukunft!
  4. Suchen Sie sich Berater, denen Sie vertrauen!
  5. Stellen Sie Informationen über das Unternehmen zusammen!
  6. Stellen Sie ein Anforderungsprofil für Ihren Nachfolger auf!
  7. Entwickeln Sie mit Ihrem Berater ein rechtliches und steuerliches
    Übergabekonzept!
  8. Machen Sie einen genauen Übergabeplan mit Zeitschiene!
  9. Nutzen Sie die Gelegenheit für strukturelle Anpassungen in Ihrem Unternehmen!
  10. Informieren Sie Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden rechtzeitig!
Beim Aktionstag Unternehmensnachfolge haben wir die Referenten nach ihren Tipps für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe gefragt und in einem kurzen Video zusammengestellt: 

6. Auswahl und Suche des Nachfolgers

Oft wünschen sich Unternehmer einen Nachfolger aus dem Familienkreis. Aber nicht immer stehen Familienmitglieder mit unternehmerischen Fähigkeiten bereit oder diese sind nicht gewillt, das Unternehmen zu übernehmen. Der Unternehmer ist dann gezwungen, einen Nachfolger außerhalb der Familie zu suchen.
Tipp: Klären Sie die Erwartungen, die Sie an Ihren Nachfolger haben. Entwerfen Sie ein klares Anforderungsprofil. Nehmen Sie sich genügend Zeit hierfür und führen Sie intensive Gespräche.
Bei Familienunternehmen ist es wichtig, eine Lösung im Konsens zu finden. Berufen Sie eine Familienkonferenz ein, um die Vorstellungen aller Beteiligten zu besprechen und zu diskutieren. Klären Sie, ob das Unternehmen im Eigentum der Familie bleiben soll und welches Familienmitglied für die Übernahme geeignet wäre? Müssen Sie Ausschau nach einem familienexternen Nachfolger halten?

Familieninterne Nachfolge

Ist ein Familienmitglied an der Übernahme des Unternehmens interessiert, muss dieser Kandidat wie ein externer Nachfolgekandidat betrachtet werden. Auch ein Familienmitglied muss qualifiziert sein! Der Nachfolger muss alle Fähigkeiten besitzen, die notwendig sind, um ein Unternehmen zu führen. Die erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens muss im Vordergrund stehen. Gegebenenfalls muss sich der gewünschte Nachfolger noch qualifizieren. Eine Möglichkeit ist, den gewünschten Nachfolger Berufserfahrungen in einem fremden Unternehmen sammeln zu lassen. Bei fehlender Eignung dürfen im Interesse aller Beteiligten keine Kompromisse eingegangen werden. Qualifizieren Sie Ihren Nachfolger!

Familienexterne Nachfolge

Gibt es keinen familieninternen Bewerber oder fehlen ihm die nötigen Voraussetzungen, muss ein familienexterner Nachfolger gesucht werden. Mögliche Wege, einen familienexternen Nachfolger zu finden:

Nexxt-Change Unternehmensbörse

Viele Existenzgründer bevorzugen statt einer Neugründung den Einstieg als Nachfolger in ein bestehendes Unternehmen. Hier setzt die Nexxt-Change-Unternehmensbörse an. Die Börse koordiniert Angebote und Nachfragen, die Kammern veröffentlichen Vermittlungswünsche unter Chiffre und beraten zum Inseratsinhalt. Dieser Service ist unentgeltlich. An diesem Vermittlungsdienst sind sämtliche Kammern des Bundesgebietes beteiligt.

Weitere Möglichkeiten, einen geeigneten Nachfolger zu finden

  • Mitarbeiter im eigenen Unternehmen ansprechen (Management-Buy-Out)
  • Vermittlung durch Fachverbände und ggf. auch durch Personalvermittlungsunternehmen
  • Anzeigen in Wirtschafts- und Fachzeitschriften
Nehmen Sie für Ihr Vorhaben auch unsere kostenfreie Nachfolgeberatung in Anspruch.